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Das Recht im Internet (Stand 1999)

Dieses Thema ist relativ wichtig und hat darum seinen Platz direkt im Hauptverzeichnis gefunden unter Juristisches auf der Homepage.

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Hier aktualisierte Teile (Hauptteil mit Stand Okt. 1999) aus unserem Rundschreiben, die keinen Anspruch auf Vollzähligkeit haben.
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Die rechtliche Seite

Die rechtliche Seite im Internet, zum Beispiel das „Recht" auf den eigenen Namen, was Sie als Domaininhaber (Registrant) publizieren dürfen und was nicht, wer die Verantwortung trägt und wer haftet, das muß heutzutage den Geschäftsführer oder sogar den Inhaber besonders dringend interesssieren. Die Lage hat sich in 1998 gänzlich verändert. Sie haften inzwischen ganz schnell auch schon für kleine Verfehlungen.

 

Da Sie Ihre Web-Seiten teilweise von fremden Web-Designern und/oder im eigenen Hause gestalten und pflegen lassen, hier die wesentlichen Grundzüge:

Verantwortlich für den Inhalt auf Ihren Seiten ist der Inhaber

Verantwortlich für den Inhalt auf Ihren Seiten ist der Inhaber (Registrant) der Domain. In der Regel ist Ihre Firma (bzw. sind Sie) als Registrant eingetragen. Sie sind verplichtet, den Inhalt Ihrer Seiten in angemessenen Zeiträumen selbst zu prüfen. Sie dürfen generell keine gesetzwidrigen Inhalte auf Ihren Seiten darstellen. Was der Gesetzgeber so alles als gesetzwidrig bezeichnet, ist recht umfangreich. Sie sollten auch mit vergleichender oder sogar verunglimpfender Werbung trotz des neuen Wettbewerbsrechtes sehr vorsichtig umgehen.

In schweren Fällen des Verstoßes kann auch der sogenannte „Administrative Kontakt", das ist in der Regel anfänglich eine Person in unserem Hause (später eine Person in Ihrem Hause), sowie der Provider als juristische Person herangezogen werden und verantwortlich gemacht werden. Solche gefährlichen illegalen Inhalte können durchaus von Häckern ohne Ihr oder unser Wissen in Ihr Web eingebaut werden. Ab unserem Standard-Business Tarif prüfen wir stichprobenartig diese Webs auf illegale Inhalte. Alle ZS Webs (Zero-Service-Tarife) werden von uns nicht geprüft.

Aktuelle Urteile sind in der Tagespresse sowie auf den Webseiten von FOCUS und SPIEGEL und inzwischen vielen anderen aufgeführt.

Die Rechtslage ist keineswegs eindeutig, der Unterschied zwischen Bayern und Nord- deutschland erheblich, wenn nicht gar entgegengesetzt. Sie sollten Ihren Hausanwalt vorsorglich nach seinem neu angeeigneten Fachwissen oder nach einem von Ihm benannten Kollegen befragen.

Beim kleinsten Zweifel an der fachlichen Kompetenz " in dieser Materie !! " bemühen Sie sich um mindestens eine Adresse eines Internet Fachanwaltes über Ihre IHK, damit Sie für den Zeitpunkt "X" gewappnet sind. Irgendwann kommt der bestimmt. Unser Fachanwalt ist Herr Andreas Pappert in Wiesbaden in der Bahnhofstrasse.
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Der Domain-Name ist nicht Ihr Eigentum

Der Domain-Name ist nicht Ihr Eigentum, er wird vom „internic" oder „denic" "nur" vergeben. Inzwischen gibt es in Deutschland so viele verschiedene Urteile über diesen äußerst wichtigen Marketing Aspekt, daß Sie als der aktuelle oder zukünftige Registrant die Benutzung „eines" Wunsch-Namens vorher prüfen sollten. Eine Abmahnung kostet immer mindestens 1.200.- unwiederbringliche Euro. Schalten Sie, wenn möglich, einen Patentanwalt ein, der sich über die Gebrauchsmuster- Eintragungen und die sogenannte Schutzfähigkeit einer Marke kundig macht., er wird vom „internic" oder „denic" "nur" vergeben. Inzwischen gibt es in Deutschland so viele verschiedene Urteile über diesen äußerst wichtigen Marketing Aspekt, daß Sie als der aktuelle oder zukünftige Registrant die Benutzung „eines" Wunsch-Namens vorher prüfen sollten. Eine Abmahnung kostet immer mindestens 1.200.- unwiederbringliche Euro. Schalten Sie, wenn möglich, einen Patentanwalt ein, der sich über die Gebrauchsmuster- Eintragungen und die sogenannte Schutzfähigkeit einer Marke kundig macht.
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Wie wir von "RDE" (die Firmenbezeichnung RDE ist bereits ca 25 Jahre alt) bereits zwei mal durchgesetzt haben, gibt es ein subjektives Firmen-Recht (§37II HGB) auf Gebrauch eines eigenen Namens. Ein anderer darf dieses Recht nicht mißbrauchen und durch Namensgleicheit eine Verwechselung bewußt (oder unbewußt) in Kauf nehmen oder sogar beabsichtigen. Diese Verwechselungsgefahr begründet stets eine Interessensverletzung im Sinne von §12 BGB.

Wir als Internet Service Provider nehmen Ihren Auftrag zur Registrierung eines (noch freien) Namens an, prüfen jedoch nicht den oben genannten juristischen Hintergrund.

Wie sich herausgestellt hat, melden sich redliche und faire betroffene Firmen schriftlich (oder per Mail oder Fax) beim Registrant und fordern die "Nichtbenutzung" Ihres Namens innerhalb mehrerer Werktage ohne Abmahnung oder Klage.

Bestimmte Firmen und Anwälte klagen sofort oder mahnen sofort kostenpflichtig ab. Auch hier sollten Sie sich sofort mit Ihrem Anwalt beraten und keine voreiligen Schritte unternehmen. Gehen Sie in diesen Fällen allen Hinweisen im Internet auf bereits gefällte Urteile nach. Manchmal müssen Sie Ihren Anwalt mit der Nase auf diese Urteile stubsen. Also scheuen Sie sich nicht, Ihren Anwalt "zu unterstützen ".

Es ist immer Ihr Geld, das später weg ist.
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Eine Empfehlung hier aus Wiesbaden :

Empfehlen möchten wir hier unseren Hausanwalt, Herrn Andreas Pappert aus Wiesbaden, der sich im Bereich Internet Recht, Markenrecht und Firmenrecht kundig gemacht hat und uns seit Jahren erfolgreich vertritt. ( Tel. 0611 341 8770 )
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